TÄTIGKEITSBEREICH

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst die folgenden Bereiche:

(Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Bereiche um zu den Detailbeschreibungen zu gelangen.)

Die Übertragung von Liegenschaften kann auf verschiedene Weise erfolgen, etwa durch Kauf, Schenkung oder Übergabe. Wir klären über die Besonderheiten der jeweiligen Vertragsarten auf und finden die beste Lösung für Sie. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die steuerliche und treuhändige Abwicklung des Vertrages und beantragen Ihre Eintragungen im Grundbuch.

 

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Verträge (Kauf, Schenkung, Übergabe, Baurecht, Superädifikate, …)
  • Treuhandschaften
  • Lastenfreistellungen
  • Grundbuchsanträge
  • Rangordnungserklärungen
  • Immobilienertragsteuer
  • Hauptwohnsitzbefreiung
  • Herstellerbefreiung
  • Grunderwerbsteuer
  • Eintragungsgebühr
  • usw.

Wir helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Mietgegenstand. Gerne errichten wir für Sie einen Mietvertrag oder prüfen Ihren Vertrag fachgerecht und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.

Zudem unterstützen wir Sie im Bereich Wohnungseigentumsrecht, unter anderem bei Konflikten mit der Hausverwaltung oder mit anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft.

 

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Mietverträge, Pachtverträge, …
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund des Mietrechtsgesetzes
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Teilungsklagen
  • Maklerrecht
  • usw.

Bei Vermögens- oder Personenschäden ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Schadenersatz einzufordern. Wir schauen uns Ihren Sachverhalt genau an und helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

Bitte beachten Sie, dass für Schadenersatzansprüche die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers gilt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Ihre Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Außerdem helfen wir Ihnen auch bei mangelhafter Ware. Im Rahmen eines jeden Kauf- oder Werkvertrages entstehen für Sie gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsrechte. Die fehlerhafte Ware muss zunächst verbessert oder ausgetauscht werden. Sollte dies nicht machbar sein, gibt es die Möglichkeit der Preisminderung. Bei größeren Mängeln kann der Vertrag aufgehoben werden und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

 

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Schadenersatzrecht
  • Schmerzengeld
  • Unfallschäden
  • Gewährleistung / Mängelhaftung
  • Produkthaftung
  • usw.

Wir erstellen oder prüfen Ihre Verträge und helfen Ihnen, diese auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Verzichten Sie auf vorgefertigte Verträge aus dem Internet, zumal diese nicht auf Sie angepasst sind. Holen Sie sich vor allem bei wichtigen und großen Verträgen fachmännische Unterstützung.

Jeder von uns schließt laufend die verschiedensten Verträge ab, etwa Kaufverträge, Handyverträge, Aboverträge, Arbeitsverträge und so weiter. Oft stellt sich für Konsumenten erst dann die Frage, wo genau Ihre Rechte liegen, wenn es zu Problemen kommt.

Wir beraten Sie über Ihre vertragsrechtlichen Rechte und Pflichten. Falls erforderlich machen wir Ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich geltend.

 
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:
  • Kaufverträge
  • Arbeitsverträge
  • Vertriebsverträge
  • Bürgschaftsverträge
  • usw.

Ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, ist ein großer Schritt. Es gibt viel zu bedenken – auch im rechtlichen Bereich. Um rechtlich abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, gleich von Anfang an eine Anwaltskanzlei zu beauftragen.

Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie in allen Belangen, von der Gründung über den laufenden Betrieb, wie z.B. Inkassoforderungen, bis hin zur Abtretung oder Insolvenz des Unternehmens.

 

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Allgemeines Unternehmensrecht
  • Unternehmensgründung
  • Handelsvertreterrecht
  • Steuern und Finanzen
  • Insolvenzrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Inkasso
  • usw.

Das Zivilrecht wird auch bürgerliches Recht genannt und regelt das Verhältnis zwischen den Bürgern als Privatpersonen. Wichtigste Rechtsquelle hierbei ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Wir vertreten Ihre Interessen und bemühen uns, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor allen Gerichten und Instanzen.

 

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Klagen
  • Prozessführung
  • Rechtsmittel
  • Testamente und Vermächtnisse
  • usw.

Konflikte im Familienbereich sind für alle Beteiligte ein schwieriges und belastendes Thema. Wir gehen hier mit Fingerspitzengefühl vor. Lassen Sie sich von uns umfassend über die verschiedenen Scheidungsmöglichkeiten beraten. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch während des Scheidungsverfahrens vor Gericht. Im Vorfeld der Eheschließung klären wir für Sie, ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist.

Vor allem bei außerehelichen Lebensgemeinschaft ist eine Vereinbarung über die Vermögensaufteilung jedenfalls ratsam, um im Trennungsfall eine passende Lösung zur Hand zu haben. Langwierige Gerichtsverfahren können hierdurch oft vermieden werden.

 

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Strittige Scheidung
  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensaufteilung
  • Obsorge
  • Besuchsrechte
  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • usw.
Kanzlei Hetzenauer, Mag. Martina Hetzenauer, Rechtsanwältin in Kufstein, Rechtswissenschaften, selbstständige Rechtsanwältin, Rechtsberatung