Im Rahmen des ersten unverbindlichen Beratungsgespräches erörtern wir mit Ihnen selbstverständlich die verschiedenen Verrechnungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich erfolgt die Verrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Möglich ist auch die Vereinbarung einer Honorarpauschale oder die Verrechnung nach Stundensatz. Wir bieten Ihnen hierzu jederzeit Kostentransparenz.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns dies bitte bereits im Rahmen des ersten Beratungsgespräches mit und wir fragen für Sie bei Ihrem Rechtsschutzversicherer um Kostendeckung an.